Das Amt für Freiheitsentzug und Betreuung ist verantwortlich für den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen und Jugendlichen. Es stützt sich dabei auf die von Bernischen Gerichten gefällten Urteile.
In den Vollzugseinrichtungen werden zusätzlich auch zivilrechtliche Massnahmen (z.B. in Einzelfällen fürsorgerischer Freiheitsentzug), Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (also Vorbereitungs- Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft), Prozesshaft (z.B. Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie zivilrechtliche Erziehungsmassnahmen an Jugendlichen vollzogen.
Das Amt für Freiheitsentzug und Betreuung (FB) ist verantwortlich für den Vollzug von freiheitsentziehenden, kriminalrechtlichen Sanktionen an Erwachsenen und Jugendlichen und für die Durchführung ambulanter Massnahmen.