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Strafgericht Basel-Stadt

Beurteilt erstinstanzlich Delikte des Strafgesetzbuches oder anderer eidgenössischer und baselstädtischer Nebenstrafgesetze

Das Strafgericht beurteilt erstinstanzlich Delikte des Strafgesetzbuches oder anderer eidgenössischer und baselstädtischer Nebenstrafgesetze auf Anklage der Staatsanwaltschaft hin. Das ordentliche Verfahren ist das erstinstanzliche Hauptverfahren.

Im Strafbefehlsverfahren urteilt das Strafgericht nach erfolgter Einsprache, wenn die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festhält und die Akten dem Gericht überweist.

Im abgekürzten Verfahren kann, vorab in grösseren Fällen, eine vereinfachte und beschleunigte Verfahrenserledigung erfolgen.

Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet insbesondere über die Anordnung bzw. die Verlängerung der Untersuchungshaft.

adresse


Strafgericht Basel-Stadt

Schützenmattstr. 20
4051 Basel

Telefon


+41 (0) 61 267 81 81

Website


www.strafgericht.bs.ch

Im folgenden Verzeichnis eingetragen :


www.die-aemter.ch

www.die-verwaltungen.ch