Der Kantonale Sozialdienst ist zuständig für die öffentliche Sozialhilfe, die Asylbewerberbetreuung und die Opferhilfe. Er ist die Drehscheibe für die Sozialhilfe zwischen Gemeinden, Kantonen, Institutionen und dem Ausland. Auch seine gesetzlichen Aufgaben erfüllt er in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Institutionen, mit anderen Departementen und Kantonen sowie mit der Bevölkerung. Dabei handelt er nach den Grundsätzen der Menschenwürde und der Wertschätzung, der Eigenverantwortung und der Selbsthilfe.
Ziel ist, mit vorbeugenden Massnahmen der Sozialhilfebedürftigkeit entgegen zu wirken und die persönliche und wirtschaftliche Selbständigkeit zu fördern. Der Kantonale Sozialdienst beherbergt und betreut Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge in einer ersten Phase. Er trägt die Verantwortung für den Vollzug des Opferhilfegesetzes und behandelt die Gesuche um Entschädigung und Genugtuung.