Dem Arbeitsinspektorat obliegen folgende Aufgaben:
Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz/ArG) mit den Verordnungen 1 bis 4 sowie des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung nach Massgabe der dazugehörenden Verordnung über die Unfallverhütung, Kantonale Arbeitsverordnung.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit
- Arbeitszeiten / Ruhezeiten
Teilvollzug des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten.
Vollzug des Bundesgesetzes über die Heimarbeit.
Vollzug des Kantonalen Ruhtaggesetzes.